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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung1.0
20.06.2019 | 19:00 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die DBV hat erstmalig seit 40 Jahren einen völlig anderen Erstattungsbetrag als auf der Rechnung angegeben zugrundegelegt, indem zwei Stellen vor dem Komma unterschlagen wurden. Die Reklamation wurde erst nach energischer Ermahnung (nachgeschobene Mail) drei Wochen nach Absendung des Briefes bearbeitet. Eine andere Anfrage, nämlich die Rücksendung eines Antrages der Dt. Rentenversicherung wurde erst nach energischer nachdrücklicher Ermahnung (unwirksame Mail, danach Telefonat) drei Wochen nach Absendung des Briefes bearbeitet.
Die DBV hat erstmalig seit 40 Jahren einen völlig anderen Erstattungsbetrag als auf der Rechnung angegeben zugrundegelegt, indem zwei Stellen vor dem Komma unterschlagen wurden. Die Reklamation wurde erst nach energischer Ermahnung (nachgeschobene Mail) drei Wochen nach Absendung des Briefes bearbeitet. Eine andere Anfrage, nämlich die Rücksendung eines Antrages der Dt. Rentenversicherung wurde erst nach energischer nachdrücklicher Ermahnung (unwirksame Mail, danach Telefonat) drei Wochen nach Absendung des Briefes bearbeitet.
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