Der Hauptgrund ist, das seit der elektronischen Einreichung der Belege zu keinerlei Verwechslungen der eingereichten Belege und den versicherten Personen kommt. Dies war früher des öfteren beim Briefverkehr der Fall.
Der Hauptgrund ist, das seit der elektronischen Einreichung der Belege zu keinerlei Verwechslungen der eingereichten Belege und den versicherten Personen kommt. Dies war früher des öfteren beim Briefverkehr der Fall.