| 02.08.2019 | 10:39 Uhr VerifiziertAls Gehbehinderter 60 % benötigt man wegen Verschleiß der Gummipuffer an der Gehstütze Ersatz ( *** € davon DBV Anteil *** % = *** € ) Erstattung wurde Abgelehnt. Für mich diente dieses zur Kostenreduzierung nur die Puffer zu wechseln . Beim nächsten mal erfolgt Arztbesuch , Untersuchung und Verordnung neuer Gehilfe . Die DBV sieht keine medizinische Notwendigkeit bezüglich des Ersatzes der Gummipuffer. Vermutlich ist die DBV in der Lage so mit dem Geld rumzuaasen . Anruf bei der DBV ergab das mir die DBV Mitarbeiterin *** wörtlich sagte ich sei zu *** das zu verstehen , das Gespräch wurde aufgezeichnet . Als ich Sie nach Ihrem Namen fragte sagte Sie *** *** *** und ich dürfte mir einen aussuchen. das nenne ich kundenfreundliche Orientierung. Als Gehbehinderter 60 % benötigt man wegen Verschleiß der Gummipuffer an der Gehstütze Ersatz ( *** € davon DBV Anteil *** % = *** € ) Erstattung wurde Abgelehnt. Für mich diente dieses zur Kostenreduzierung nur die Puffer zu wechseln . Beim nächsten mal erfolgt Arztbesuch , Untersuchung und Verordnung neuer Gehilfe . Die DBV sieht keine medizinische Notwendigkeit bezüglich des Ersatzes der Gummipuffer. Vermutlich ist die DBV in der Lage so mit dem Geld rumzuaasen . Anruf bei der DBV ergab das mir die DBV Mitarbeiterin *** wörtlich sagte ich sei zu *** das zu verstehen , das Gespräch wurde aufgezeichnet . Als ich Sie nach Ihrem Namen fragte sagte Sie *** *** *** und ich dürfte mir einen aussuchen. das nenne ich kundenfreundliche Orientierung. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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