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Gesamtbewertung4.0
05.12.2018 | 14:50 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Seitens der DBV/AXA wurde der Schadensfall für die Hausverwaltung insgesamt unkompliziert und zügig abgewickelt. Das einzige Problem war die Regressregelung für den vom Wasserschaden unmittelbar betroffenen Wohnungseigentümer hinsichtlich dessen durch das beauftragte Trocknungsunternehmen unnötigerweise beschädigten Duschkabine. Hier ist es aber letztlich doch noch zu einer einigermaßen befriedigenden Kompromisslösung gekommen.
Seitens der DBV/AXA wurde der Schadensfall für die Hausverwaltung insgesamt unkompliziert und zügig abgewickelt. Das einzige Problem war die Regressregelung für den vom Wasserschaden unmittelbar betroffenen Wohnungseigentümer hinsichtlich dessen durch das beauftragte Trocknungsunternehmen unnötigerweise beschädigten Duschkabine. Hier ist es aber letztlich doch noch zu einer einigermaßen befriedigenden Kompromisslösung gekommen.
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Ja