Bei der letzten Abrechnung, die zwar voll übernommen wurde, erfolgte mitten in der Behandlung der Hinweis, dass zukünftig nur angemessene Stundensätze übernommen würden; gleichzeitig wurde ein Hinweisblatt beigefügt, das bereits 5 Jahre alt war und - einseitig von der Versicherung- festgelegte übliche Stundensätze enthält; dabei hat der BGH bereits 2003 entschieden, dass eine pauschale Beschränkung auf eine aus Sicht der Krankenkasse angemessene Höhe nicht zulässig ist.
Bei der letzten Abrechnung, die zwar voll übernommen wurde, erfolgte mitten in der Behandlung der Hinweis, dass zukünftig nur angemessene Stundensätze übernommen würden; gleichzeitig wurde ein Hinweisblatt beigefügt, das bereits 5 Jahre alt war und - einseitig von der Versicherung- festgelegte übliche Stundensätze enthält; dabei hat der BGH bereits 2003 entschieden, dass eine pauschale Beschränkung auf eine aus Sicht der Krankenkasse angemessene Höhe nicht zulässig ist.