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Gesamtbewertung4.0
26.10.2017 | 16:49 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Es werden immer wieder Medikamente nicht anerkannt, die dann - nach einer schriftlichen Stellungnahme des Arztes - doch erstattet werden. Was dabei schwer nachvollziehbar ist, dass man die vom Arzt berechneten Gebühren für das Schreiben nicht erstattet bekommt mit der Begründung, dass diese Kosten nicht Teil der Leistungen sei. Die Beihilfe bezahlt aber anstandslos die Kosten, obgleich diese das Medikament ohne Schreiben des Arztes anteilig schon erstattet hat. Ebenso wäre es wünschenswert, wenn ,zum Beispiel, Krankmeldungen für den Arbeitgeber auch anteilig erstattet würden.
Es werden immer wieder Medikamente nicht anerkannt, die dann - nach einer schriftlichen Stellungnahme des Arztes - doch erstattet werden. Was dabei schwer nachvollziehbar ist, dass man die vom Arzt berechneten Gebühren für das Schreiben nicht erstattet bekommt mit der Begründung, dass diese Kosten nicht Teil der Leistungen sei. Die Beihilfe bezahlt aber anstandslos die Kosten, obgleich diese das Medikament ohne Schreiben des Arztes anteilig schon erstattet hat. Ebenso wäre es wünschenswert, wenn ,zum Beispiel, Krankmeldungen für den Arbeitgeber auch anteilig erstattet würden.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja