Warum können die "nicht-erstatteten" Leistungen (bzw. die gegen den Selbstbehalt gerechnet werden) in der Begründung aufgeführt werden? Es wird nur ein Betrag aufgeführt und dann kann man selbst "Detektiv" spielen und herausfinden, welche Ziffern nicht abgerechnet werden. Häufig führt dies zu mehreren Anrufen und Diskussionen bis dann die Auflösung sichtbar ist. Es wäre für beide Seiten, AXA und den Kunden, eine zeitsparende Maßnahme, die Ziffern gleich mit aufzuführen (es gibt entsprechende Software, die diese Ziffern herausfiltern können......).
Warum können die "nicht-erstatteten" Leistungen (bzw. die gegen den Selbstbehalt gerechnet werden) in der Begründung aufgeführt werden? Es wird nur ein Betrag aufgeführt und dann kann man selbst "Detektiv" spielen und herausfinden, welche Ziffern nicht abgerechnet werden. Häufig führt dies zu mehreren Anrufen und Diskussionen bis dann die Auflösung sichtbar ist. Es wäre für beide Seiten, AXA und den Kunden, eine zeitsparende Maßnahme, die Ziffern gleich mit aufzuführen (es gibt entsprechende Software, die diese Ziffern herausfiltern können......).