Die Begründung der Ablehnung ist nicht immer nachvollziehbar. Der Verweis auf irgendwelche Tarifbestimmungen ohne nähere Begründung lasst einen oft ratlos zurück, z.B. die Ablehnung eines ärztlich verordneten Impfserums in der letzten Abrechnung. Oder es wird zunächst nur ein Teil der in einem Antrag eingereichten Belege abgerechnet ohne Hinweis, dass der Rest noch folgt; dies veranlasst zu unnötigen Nachfragen.
Im Übrigen erfolgt die Erstattung zügig und problemlos.
Die Begründung der Ablehnung ist nicht immer nachvollziehbar. Der Verweis auf irgendwelche Tarifbestimmungen ohne nähere Begründung lasst einen oft ratlos zurück, z.B. die Ablehnung eines ärztlich verordneten Impfserums in der letzten Abrechnung. Oder es wird zunächst nur ein Teil der in einem Antrag eingereichten Belege abgerechnet ohne Hinweis, dass der Rest noch folgt; dies veranlasst zu unnötigen Nachfragen.
Im Übrigen erfolgt die Erstattung zügig und problemlos.