| 26.09.2017 | 15:28 Uhr VerifiziertIch hatte einen Krankenhausaufenthalt und habe die Rechnung vom Krankenhaus am 02.08.17 an Axa eingereicht. Die Leistungsabrechnung erfolgte erst am 21.09.17. Hiervon wurden *** nicht anerkannt, da die Leistung einer Blutstillung lt Axa bereits in dieser OP enthalten sei. - Wegen Überschreitung bekam ich vom Krankenhaus eine Mahnung. - Da ich auf diese OP keinerlei Einfluss hatte, finde ich diese Erstattungsabwicklung keineswegs in Ordnung. - Ich habe die Mitteilung von Axa wegen verminderter Kostenerstattung an das behandelnde Krankenhaus zwecks Prüfung weiter geleitet.
Bei Axa hatte ich mehrmals angereufen, da die Erstattung noch nie so lange gedauert hat. Ich bekam sehr unterschiedliche Auskünfte, zuerst wurde mir mitgeteilt, dass der Vorgang bearbeitet wurde, dann bekam ich die Mitteilung, dass der Vorgang noch in Arbeit sei usw.....?? Ich hatte einen Krankenhausaufenthalt und habe die Rechnung vom Krankenhaus am 02.08.17 an Axa eingereicht. Die Leistungsabrechnung erfolgte erst am 21.09.17. Hiervon wurden *** nicht anerkannt, da die Leistung einer Blutstillung lt Axa bereits in dieser OP enthalten sei. - Wegen Überschreitung bekam ich vom Krankenhaus eine Mahnung. - Da ich auf diese OP keinerlei Einfluss hatte, finde ich diese Erstattungsabwicklung keineswegs in Ordnung. - Ich habe die Mitteilung von Axa wegen verminderter Kostenerstattung an das behandelnde Krankenhaus zwecks Prüfung weiter geleitet.
Bei Axa hatte ich mehrmals angereufen, da die Erstattung noch nie so lange gedauert hat. Ich bekam sehr unterschiedliche Auskünfte, zuerst wurde mir mitgeteilt, dass der Vorgang bearbeitet wurde, dann bekam ich die Mitteilung, dass der Vorgang noch in Arbeit sei usw.....?? Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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