| 26.09.2017 | 14:48 Uhr VerifiziertLeistungskürzungen bei identischen Rechnungen, die wenige Monate zuvor noch gewährt wurden.
"Übersehen" einer eingereichten Rechnung, die mit Anlagen so umfangreich war, dass sie nicht zu übersehen ist.
Willkürliche und nicht nachvollziehbare Leistungsobergrenzen z.B. bei zahntechnischen Arbeiten, die von der Beschreibung her mit den Gebührenziffern nicht vergleichbar sind.
Aufgrund meiner Erfahrung in den vergangenen Jahren habe ich den Eindruck gewonnen, dass es Sachbearbeiter gibt, die es darauf anlegen, Rechnungen um kleinere Beträge zu kürzen, i.d. Hoffnung, dass es nicht gemerkt oder toleriert wird.
Bei Reklamationen wird auf vorgetragene Argumente, beispielsweise dass vor 3 Monaten die identische Rechnung, die nun gekürzt wurde, anerkannt wurde. Leistungskürzungen bei identischen Rechnungen, die wenige Monate zuvor noch gewährt wurden.
"Übersehen" einer eingereichten Rechnung, die mit Anlagen so umfangreich war, dass sie nicht zu übersehen ist.
Willkürliche und nicht nachvollziehbare Leistungsobergrenzen z.B. bei zahntechnischen Arbeiten, die von der Beschreibung her mit den Gebührenziffern nicht vergleichbar sind.
Aufgrund meiner Erfahrung in den vergangenen Jahren habe ich den Eindruck gewonnen, dass es Sachbearbeiter gibt, die es darauf anlegen, Rechnungen um kleinere Beträge zu kürzen, i.d. Hoffnung, dass es nicht gemerkt oder toleriert wird.
Bei Reklamationen wird auf vorgetragene Argumente, beispielsweise dass vor 3 Monaten die identische Rechnung, die nun gekürzt wurde, anerkannt wurde. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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