| 26.09.2017 | 10:18 Uhr VerifiziertBereits mehrfach wurde die Erstattung erheblicher Beträge von Arztrechnungen (einige *** €) abgelehnt, weil angeblich die angegebene Diagnose nicht genau genug war, obwohl eine einigermaßen sachkundige Person auch aus den in Rechnung gestellten Einzelposten die Ernsthaftigkeit der Erkrankung hätte feststellen können. Auch wurde beanstandet, dass an Stelle des Chefarztes ein noch besser als Spezialist ausgewiesener Oberarzt die sehr komplizierte Behandlung, die ein voller Erfolg wurde, durchführte
Reklamationen wurden in einer Weise abgewehrt, dass hinter diesem Verhalten ein besonderer Sparwillen vermutet werden kann. Gegen Sparen ist natürlich nichts einzuwenden, die Sparbemühungen sollten sich aber im vertraglichen Rahmen halten. Die von DBV beanstandeten Rechnungen wurden übrigens von der zuständigen Beihilfestelle, die auch besonders zur Sparsamkeit verpflichtet ist, problemlos anteilig erstattet. Bereits mehrfach wurde die Erstattung erheblicher Beträge von Arztrechnungen (einige *** €) abgelehnt, weil angeblich die angegebene Diagnose nicht genau genug war, obwohl eine einigermaßen sachkundige Person auch aus den in Rechnung gestellten Einzelposten die Ernsthaftigkeit der Erkrankung hätte feststellen können. Auch wurde beanstandet, dass an Stelle des Chefarztes ein noch besser als Spezialist ausgewiesener Oberarzt die sehr komplizierte Behandlung, die ein voller Erfolg wurde, durchführte
Reklamationen wurden in einer Weise abgewehrt, dass hinter diesem Verhalten ein besonderer Sparwillen vermutet werden kann. Gegen Sparen ist natürlich nichts einzuwenden, die Sparbemühungen sollten sich aber im vertraglichen Rahmen halten. Die von DBV beanstandeten Rechnungen wurden übrigens von der zuständigen Beihilfestelle, die auch besonders zur Sparsamkeit verpflichtet ist, problemlos anteilig erstattet. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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