Die letzte Abrechnung war einfach ( relativ kleine routinemäßige Arztrechnung im Wiederholungsfall und einige Rezepte). Kompliziert wird es bei Ihnen nur z.B. bei größeren Zahnarztrechnungen, da steht man als in der Sache ahnungsloser Patient zwischen Ihnen und dem Zahnarzt. Eine neutrale Instanz wäre der Omboudsmann, aber dieses Verfahren bedingt zunächst eine Beschwerde über die Leistungsabrechnung bei Ihnen und das Verfahren an sich bedeutet eine Menge Bürokratie. Dennoch werde ich diesen Weg gehen, einfach weil ich mal wissen möchte, wer "recht" hat.
Die letzte Abrechnung war einfach ( relativ kleine routinemäßige Arztrechnung im Wiederholungsfall und einige Rezepte). Kompliziert wird es bei Ihnen nur z.B. bei größeren Zahnarztrechnungen, da steht man als in der Sache ahnungsloser Patient zwischen Ihnen und dem Zahnarzt. Eine neutrale Instanz wäre der Omboudsmann, aber dieses Verfahren bedingt zunächst eine Beschwerde über die Leistungsabrechnung bei Ihnen und das Verfahren an sich bedeutet eine Menge Bürokratie. Dennoch werde ich diesen Weg gehen, einfach weil ich mal wissen möchte, wer "recht" hat.