Nicht wegen der letzten Leistungsabrechnung, sondern generell: Z. T. vorsätzlich-wissentliche Falschabrechnungen trotz gegenteiliger, selbst erfolgreich gewonnener Gerichtsprozesse.
Nicht wegen der letzten Leistungsabrechnung, sondern generell: Z. T. vorsätzlich-wissentliche Falschabrechnungen trotz gegenteiliger, selbst erfolgreich gewonnener Gerichtsprozesse.