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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung1.0
12.09.2017 | 16:58 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
In den letzten Jahren wurden mir bei meinen Abrechnungen bei den Rechnungen verschiedenster Ärzte, Allgemein- wie auch Fachärzten, die vom Arzt in seiner Abrechnung angegebene GOÄ nicht anerkannt und geändert, so dass weniger erstattet wurde. Es gibt ein BGH-Urteil, das darlegt "Schränkt das Versicherungsunternehmen seine Leistungspflicht ein, ist es für die tatsächlichen Voraussetzungen einer solchen Einschränkung der Leistungspflicht darlegungs- und beweispflichtig". Ärztliche Stellungnahmen und Gutachten, die ich wiederholt eingereicht habe, haben zwar zu Erstattungen geführt, ist aber sehr aufwendig und kostet mich auch Geld. Ich erwäge daher auf Grund der vielen Ablehnungen einen Fachanwalt zur Klärung zu beauftragen.
In den letzten Jahren wurden mir bei meinen Abrechnungen bei den Rechnungen verschiedenster Ärzte, Allgemein- wie auch Fachärzten, die vom Arzt in seiner Abrechnung angegebene GOÄ nicht anerkannt und geändert, so dass weniger erstattet wurde. Es gibt ein BGH-Urteil, das darlegt "Schränkt das Versicherungsunternehmen seine Leistungspflicht ein, ist es für die tatsächlichen Voraussetzungen einer solchen Einschränkung der Leistungspflicht darlegungs- und beweispflichtig". Ärztliche Stellungnahmen und Gutachten, die ich wiederholt eingereicht habe, haben zwar zu Erstattungen geführt, ist aber sehr aufwendig und kostet mich auch Geld. Ich erwäge daher auf Grund der vielen Ablehnungen einen Fachanwalt zur Klärung zu beauftragen.
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