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Gesamtbewertung1.0
05.09.2017 | 11:28 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl eine auführliche Befundung meines Hautarztes vorliegt, die bestätigt, daß es sich bei mir um eine LEBENSBEDROHENDE Erkrankung handelt, hat der Sachbearbeiter mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei mir nicht um eine lebensbedrohende Erkrankung gehandelt hat. Wie bitte, kann ein Sachbearbeiter das beurteilen? Ich vermute mal, daß er den Satz in der ausführlichen Befundung meines Arztes vom 25.07.2017 einfach nicht gelesen hat und mir nur mit Textbausteinen geantwortet hat. Ich habe das Ganze mit heutigem Schreiben noch einmal dargelegt. Ich komme mir inzwischen wie ein Bittsteller vor. Man meint ja gerade, daß man eine OP im Gesichtsbereich mal einfach so machen lässt. Sie dürfen mir glauben, daß dem nicht so ist!!! Falls wieder nicht erstattet wird - obwohl mein Arzt die lebensbedrohliche Erkrankung bestätigte - werde ich einen Rechtsanwalt einschalten. MFG, ***
Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl eine auführliche Befundung meines Hautarztes vorliegt, die bestätigt, daß es sich bei mir um eine LEBENSBEDROHENDE Erkrankung handelt, hat der Sachbearbeiter mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei mir nicht um eine lebensbedrohende Erkrankung gehandelt hat. Wie bitte, kann ein Sachbearbeiter das beurteilen? Ich vermute mal, daß er den Satz in der ausführlichen Befundung meines Arztes vom 25.07.2017 einfach nicht gelesen hat und mir nur mit Textbausteinen geantwortet hat. Ich habe das Ganze mit heutigem Schreiben noch einmal dargelegt. Ich komme mir inzwischen wie ein Bittsteller vor. Man meint ja gerade, daß man eine OP im Gesichtsbereich mal einfach so machen lässt. Sie dürfen mir glauben, daß dem nicht so ist!!! Falls wieder nicht erstattet wird - obwohl mein Arzt die lebensbedrohliche Erkrankung bestätigte - werde ich einen Rechtsanwalt einschalten. MFG, ***
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