die öfters vorgenommenen Leistungskürzungen, die nicht nachzuvollziehen sind, zumal es sich um Leistungen handelt, die gemäß Leistungskatalog zu begleichen werden
die öfters vorgenommenen Leistungskürzungen, die nicht nachzuvollziehen sind, zumal es sich um Leistungen handelt, die gemäß Leistungskatalog zu begleichen werden