| 21.08.2017 | 14:14 Uhr VerifiziertBei meiner letzten Einreichung habe ich den Rechnungscheck genutzt und vor der Bezahlung die Rechnung prüfen lassen. Da Abzüge gemacht wurden habe ich eine ausführliche Erläuterung erhalten, wie ich mich gegenüber der Verrechnungsstelle des Arztes verhalten muss. (Schweigepflichtentbindung - Reklamation der Gebührenziffer etc.) Das hat alles sehr gut geklappt. Die Verrechnungsstelle hat dann geantwortet, dass die Berechnung zu Recht erfolgt sei, dies habe ich weiter an AXA geleitet und hatte danach nichts mehr damit zu tun.
Es ist halt in einem solchen Fall immer ein zusätzlicher Aufwand, aber zur Beitragsstabilität wohl unumgänglich.
Jeder sollte die gegebenen Möglichkeiten nutzen um frühzeitig falsche Abrechnungen zu vermeiden oder ggfls. auf den Kosten hängen zu bleiben. Bei meiner letzten Einreichung habe ich den Rechnungscheck genutzt und vor der Bezahlung die Rechnung prüfen lassen. Da Abzüge gemacht wurden habe ich eine ausführliche Erläuterung erhalten, wie ich mich gegenüber der Verrechnungsstelle des Arztes verhalten muss. (Schweigepflichtentbindung - Reklamation der Gebührenziffer etc.) Das hat alles sehr gut geklappt. Die Verrechnungsstelle hat dann geantwortet, dass die Berechnung zu Recht erfolgt sei, dies habe ich weiter an AXA geleitet und hatte danach nichts mehr damit zu tun.
Es ist halt in einem solchen Fall immer ein zusätzlicher Aufwand, aber zur Beitragsstabilität wohl unumgänglich.
Jeder sollte die gegebenen Möglichkeiten nutzen um frühzeitig falsche Abrechnungen zu vermeiden oder ggfls. auf den Kosten hängen zu bleiben. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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