| 20.08.2017 | 05:40 Uhr VerifiziertIch hatte eine Lesebrille zur Kostenregulierung eingereicht. Die Staerke der Glaeser betraegt 2.5 Dioptrin. Die Lesebrille benoetige ich zum Lesen und Arbeiten am PC (beruflich). Der Betrag der genehmigt wurde betraegt EUR ** von EUR ***. Laut Anmerkung soll ich, sofern medizinische Kriterien vorliegen, die eine hoeherwertige Versorgung notwendig machen, entsprechende Nachweise einreichen. Es ist mit unverstaendlich, dass ich weitere Kosten verursachen und mich von einem Augenarzt untersuchen lassen soll, um mir die medizinische Notwendigkeit bescheinigen zu lassen. Das ist fuer mich nicht nachvollziehbar. Ich hatte eine Lesebrille zur Kostenregulierung eingereicht. Die Staerke der Glaeser betraegt 2.5 Dioptrin. Die Lesebrille benoetige ich zum Lesen und Arbeiten am PC (beruflich). Der Betrag der genehmigt wurde betraegt EUR ** von EUR ***. Laut Anmerkung soll ich, sofern medizinische Kriterien vorliegen, die eine hoeherwertige Versorgung notwendig machen, entsprechende Nachweise einreichen. Es ist mit unverstaendlich, dass ich weitere Kosten verursachen und mich von einem Augenarzt untersuchen lassen soll, um mir die medizinische Notwendigkeit bescheinigen zu lassen. Das ist fuer mich nicht nachvollziehbar. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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