Jüngst eigenmächtige Ablehnung einer ärztlichen Diagnose und Operationsweise; Abrechnung nur auf "Kulanzbasis" nach irgendwelchen dubiosen Formalismen, obwohl normale Abrechnung notwendig gewesen wäre.
Sonst jahrzehntelang keine Beanstandung.
Jüngst eigenmächtige Ablehnung einer ärztlichen Diagnose und Operationsweise; Abrechnung nur auf "Kulanzbasis" nach irgendwelchen dubiosen Formalismen, obwohl normale Abrechnung notwendig gewesen wäre.
Sonst jahrzehntelang keine Beanstandung.