Ich musste bei meiner Abrechnung feststellen, das wieder die Ziffer 800 der GOÄ nicht richtig ausgelegt wurde obwohl ich schon einmal eine Stellungnahme des Orthopäden eingereicht hatte. Es drängt sich mir der Verdacht auf, das Ihre Mitarbeiter angewiesen sind erst einmal abzulehnen. Bei einem Einspruch dann den Betrag zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
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Ich musste bei meiner Abrechnung feststellen, das wieder die Ziffer 800 der GOÄ nicht richtig ausgelegt wurde obwohl ich schon einmal eine Stellungnahme des Orthopäden eingereicht hatte. Es drängt sich mir der Verdacht auf, das Ihre Mitarbeiter angewiesen sind erst einmal abzulehnen. Bei einem Einspruch dann den Betrag zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
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