| 17.08.2017 | 11:16 Uhr VerifiziertDie Leistungsabrechnung geschieht in einer angemessenen Zeit, wenn die Belege Online eingereicht werden. Bei postalischer Einreichung z.T. lange Bearbeitungsdauer.
Z.T. erfolgt keine Erstattung, oder nach wiederholtem Einspruch, obwohl der Krankheitsverlauf aus meiner Sicht ausreichend beschrieben wurde.
Nachträglich zugesagte Erstattung erfolgt nur auf Nachfrage.
Bei nicht nach GOÄ abzurechnenden Leistungen (z.B. Krankengymnastik) wird sich auf einen eigenen Katalog berufen, der vermeintlich markt- oder regionsübliche Preise als Maximalerstattung ausweist. Mehrkosten werden nicht erstattet. Auf Nachfrage können aber keine Anbieter genannt werden, die diese marktüblichen Preise verlangen. Die Leistungsabrechnung geschieht in einer angemessenen Zeit, wenn die Belege Online eingereicht werden. Bei postalischer Einreichung z.T. lange Bearbeitungsdauer.
Z.T. erfolgt keine Erstattung, oder nach wiederholtem Einspruch, obwohl der Krankheitsverlauf aus meiner Sicht ausreichend beschrieben wurde.
Nachträglich zugesagte Erstattung erfolgt nur auf Nachfrage.
Bei nicht nach GOÄ abzurechnenden Leistungen (z.B. Krankengymnastik) wird sich auf einen eigenen Katalog berufen, der vermeintlich markt- oder regionsübliche Preise als Maximalerstattung ausweist. Mehrkosten werden nicht erstattet. Auf Nachfrage können aber keine Anbieter genannt werden, die diese marktüblichen Preise verlangen. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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