Ihr oft kleinliches Verhalten bei den Abrechnungen, bei denen es oft nur um geringe Summen geht. Das Läsern bei Kataraktoperationen wird nicht in voller Höhe übernommen , sondern nur eine freiwillige Leistung in Form eines Zuschlages.Ich habe ein Gutachten vorgelegt mit einem Gerichtsurteil. Danach müßten eigentlich die 30% voll erstattet werden.Ist aber nicht.Es wird immer auf die GOZ verwiesen.
Ihr oft kleinliches Verhalten bei den Abrechnungen, bei denen es oft nur um geringe Summen geht. Das Läsern bei Kataraktoperationen wird nicht in voller Höhe übernommen , sondern nur eine freiwillige Leistung in Form eines Zuschlages.Ich habe ein Gutachten vorgelegt mit einem Gerichtsurteil. Danach müßten eigentlich die 30% voll erstattet werden.Ist aber nicht.Es wird immer auf die GOZ verwiesen.