| 15.08.2017 | 09:55 Uhr VerifiziertDBV hält Kunden mit "längerem Atem" mit vorgefertigten Erklärungen hin. Beispiel: Ozontherapie wegen chronischer. Venenschwäche nach Thrombose u. Lungenembolie wird nicht erstattet. Beihilfe
hatte Behandlung zugestimmt. Ombudsmann, Klage etc. nur möglich. Jahre vorher war aber eine Ozonbehandlung schon einmal erstattet worden. Ausführliche Zahnarztrechnung wird erstmal abgelehnt. Wenig Begründung dazu. Nach div. Widersprüchen dann doch Anerkennung . Für den Kunden alles schwierig und nur mit langem Schriftverkehr oder Anwalt vielleicht möglich. Sehr schlechte Kommunikation. Fakten werden mit selbst erstellten "Blocksatz-Vorfertigungen" als unbegründet abgetan. DBV hält Kunden mit "längerem Atem" mit vorgefertigten Erklärungen hin. Beispiel: Ozontherapie wegen chronischer. Venenschwäche nach Thrombose u. Lungenembolie wird nicht erstattet. Beihilfe
hatte Behandlung zugestimmt. Ombudsmann, Klage etc. nur möglich. Jahre vorher war aber eine Ozonbehandlung schon einmal erstattet worden. Ausführliche Zahnarztrechnung wird erstmal abgelehnt. Wenig Begründung dazu. Nach div. Widersprüchen dann doch Anerkennung . Für den Kunden alles schwierig und nur mit langem Schriftverkehr oder Anwalt vielleicht möglich. Sehr schlechte Kommunikation. Fakten werden mit selbst erstellten "Blocksatz-Vorfertigungen" als unbegründet abgetan. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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