Die Leistungsabrechnungen der DBV erfolgen in der Regel zügig bis sehr zügig; ganz gleich ob eine hohe oder eher eine niedrige Erstattung beantragt worden ist. An der Korrektheit der Abrechnung kann nichts beanstandet werden.
Die Leistungsabrechnungen der DBV erfolgen in der Regel zügig bis sehr zügig; ganz gleich ob eine hohe oder eher eine niedrige Erstattung beantragt worden ist. An der Korrektheit der Abrechnung kann nichts beanstandet werden.