| 27.08.2019 | 15:08 Uhr Verifiziertwenn Neupreisentschädigung vertraglich vereinbart ist, sollte von Seiten des Gutachters gleich eine entsprechende Bewertung vorgenommen werden und dem VN die Auswahl gestellt werden. Und wenn ein Gutachter vor Ort ist, darf auch ein Glasschaden mit dokumentiert werden. Da hst sich von seiten des Gutachters als auch von seiten der Sachbearbeiter einiges verzögert. Wenn alles nochmal dauert, steht ein Fahrzeug noch länger unrepariert in der Werkstatt. Leider ist heute jeder täglich auf sein Fahrzeug angewiesen. Da zählt jeder Tag.
Tel. Rückfragen wurden teilweise gereizt beantwortet bzw Antwort verschoben. Für Geschädigte ist ein Unfall immer ein besonderes Ereignis, da sollten sehr zeitnah Auskünfte gegeben werden.
Insgesamt war trotzdem eine zeitnahe Bearbeitung erfolgt (aufgrund meiner Nachfragen?). Danke wenn Neupreisentschädigung vertraglich vereinbart ist, sollte von Seiten des Gutachters gleich eine entsprechende Bewertung vorgenommen werden und dem VN die Auswahl gestellt werden. Und wenn ein Gutachter vor Ort ist, darf auch ein Glasschaden mit dokumentiert werden. Da hst sich von seiten des Gutachters als auch von seiten der Sachbearbeiter einiges verzögert. Wenn alles nochmal dauert, steht ein Fahrzeug noch länger unrepariert in der Werkstatt. Leider ist heute jeder täglich auf sein Fahrzeug angewiesen. Da zählt jeder Tag.
Tel. Rückfragen wurden teilweise gereizt beantwortet bzw Antwort verschoben. Für Geschädigte ist ein Unfall immer ein besonderes Ereignis, da sollten sehr zeitnah Auskünfte gegeben werden.
Insgesamt war trotzdem eine zeitnahe Bearbeitung erfolgt (aufgrund meiner Nachfragen?). Danke Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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