| 08.08.2017 | 09:32 Uhr VerifiziertDie zeitliche Bearbeitung der Leistungsabrechnungen ist in Ordnung. Die Bearbeitung erfolgt nicht risikoorientiert und sehr kleinlich und unflexibel ("Erbsenzählerei"), es werden auch kleinste Beträge gekürzt. Die verwendeten Textbausteine zu den Kürzungsbeträgen sind oft unverständlich und nicht fallbezogen. Eine häufig verwendete Formulierung lautet: "Aus unserer Sicht war ...(Behandlung, Hilfsmittel)... medizinisch nicht notwendig". Diese Beurteilung steht grundsätzlich den medizinisch nicht ausgebildeten Bearbeitern/innen einer Krankenkasse nicht zu. Ich habe in vielen Jahren den Eindruck gewonnen, dass die Bearbeiter für die vorgenommen Kürzungen eine Vergütung erhalten und zugleich davon ausgegangen wird, dass wegen der oft geringen Beträge keine Beanstandung durch die VN erfolgt. Die zeitliche Bearbeitung der Leistungsabrechnungen ist in Ordnung. Die Bearbeitung erfolgt nicht risikoorientiert und sehr kleinlich und unflexibel ("Erbsenzählerei"), es werden auch kleinste Beträge gekürzt. Die verwendeten Textbausteine zu den Kürzungsbeträgen sind oft unverständlich und nicht fallbezogen. Eine häufig verwendete Formulierung lautet: "Aus unserer Sicht war ...(Behandlung, Hilfsmittel)... medizinisch nicht notwendig". Diese Beurteilung steht grundsätzlich den medizinisch nicht ausgebildeten Bearbeitern/innen einer Krankenkasse nicht zu. Ich habe in vielen Jahren den Eindruck gewonnen, dass die Bearbeiter für die vorgenommen Kürzungen eine Vergütung erhalten und zugleich davon ausgegangen wird, dass wegen der oft geringen Beträge keine Beanstandung durch die VN erfolgt. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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