Die Anerkennung von Arzeimitteln wird immer eingeschränkter. Da wo es möglich ist werden notwendige Verordungen nicht oder sehr wingeschränkt erstattet auch bei Begleitschreiben vom Facharzt, der die Verodnung erläutert wird nicht erstattet.
Die Anerkennung von Arzeimitteln wird immer eingeschränkter. Da wo es möglich ist werden notwendige Verordungen nicht oder sehr wingeschränkt erstattet auch bei Begleitschreiben vom Facharzt, der die Verodnung erläutert wird nicht erstattet.