Die Abrechnung erfolgte leider in einzelnen Abschnitten und nicht im gesamt eingereichten Rechnungswesen.
Kostenvoranschläge , die zur Bestätigung eingereicht werden, wurden zuvor als voll absetzbar eingestuft, jedoch bei Abrechnung wurden dann Positionen nicht beglichen bzw. gekürzt. Somit bleibe ich auf kosten sitzen, die vorher als Anrechnungsfähig galten.
Die Abrechnung erfolgte leider in einzelnen Abschnitten und nicht im gesamt eingereichten Rechnungswesen.
Kostenvoranschläge , die zur Bestätigung eingereicht werden, wurden zuvor als voll absetzbar eingestuft, jedoch bei Abrechnung wurden dann Positionen nicht beglichen bzw. gekürzt. Somit bleibe ich auf kosten sitzen, die vorher als Anrechnungsfähig galten.