Die Abrechnung war zunächst nicht korrekt. Erst nach einer ausführlichen Stellungnahme des behandelnden Arztes und des Rechnungsstellers erfolgte eine Korrektur der ursprünglichen Abrechnung.
Die Abrechnung war zunächst nicht korrekt. Erst nach einer ausführlichen Stellungnahme des behandelnden Arztes und des Rechnungsstellers erfolgte eine Korrektur der ursprünglichen Abrechnung.