KV-Leistungen sind in Ordnung, auch meine eingelösten RV. Bei der vor Jahren gekündigten HHV hat die Leistungsunwilligkeit zur Kündigung unsererseits geführt.
KV-Leistungen sind in Ordnung, auch meine eingelösten RV. Bei der vor Jahren gekündigten HHV hat die Leistungsunwilligkeit zur Kündigung unsererseits geführt.