Mehrmals wegen ausstehender Begleichung einer eingereichten, fälligen Arztrechnung angerufen. Es wurde stets mitgeteilt, dass sich der Vorgang in der Prüfung befindet. Erst nach 4 Wochen erfolgte dann die Anweisung des Rechnungsbetrages. Diese Bearbeitungsdauer ist in der letzten Zeit keine Ausnahme, sondern eher die Regel.
Mehrmals wegen ausstehender Begleichung einer eingereichten, fälligen Arztrechnung angerufen. Es wurde stets mitgeteilt, dass sich der Vorgang in der Prüfung befindet. Erst nach 4 Wochen erfolgte dann die Anweisung des Rechnungsbetrages. Diese Bearbeitungsdauer ist in der letzten Zeit keine Ausnahme, sondern eher die Regel.