Mit Leistungsabrechnung vom 19.8.2019 wurde ohne Begründung nur eins von drei eingereichten Rezepte abgerechnet. Eine E-Mail-Anfrage an den AXA-Service blieb - außer einer automatischen Eingangsbestätigung - bis heute unbeantwortet. Erst das nochmaliger Einreichen der beiden nicht abgerechneten Rezepte führte mit Leistungsabrechnung vom 29.8.2019 zum Erfolg.
Mit Leistungsabrechnung vom 19.8.2019 wurde ohne Begründung nur eins von drei eingereichten Rezepte abgerechnet. Eine E-Mail-Anfrage an den AXA-Service blieb - außer einer automatischen Eingangsbestätigung - bis heute unbeantwortet. Erst das nochmaliger Einreichen der beiden nicht abgerechneten Rezepte führte mit Leistungsabrechnung vom 29.8.2019 zum Erfolg.