Einreichung Erstattungstrag und Belege immer noch nicht per App möglich, wenn Beihilfeberechtigung besteht.
Z.T. Erstattung erst nach Einlegung Widerspruch gewährt.
Einreichung Erstattungstrag und Belege immer noch nicht per App möglich, wenn Beihilfeberechtigung besteht.
Z.T. Erstattung erst nach Einlegung Widerspruch gewährt.