Der Bescheid über die gewährte Beihilfe der Kostenerstattung erfolgte erstmalig mit derZahlung der Beihilfe und nicht erst etliche Tage später. das war vorher bei Differenzen immer sehr unbefriedigend.Ich hoffe, das bleibt auch in der Zukunft so.
mit frdl. Grüßen
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Der Bescheid über die gewährte Beihilfe der Kostenerstattung erfolgte erstmalig mit derZahlung der Beihilfe und nicht erst etliche Tage später. das war vorher bei Differenzen immer sehr unbefriedigend.Ich hoffe, das bleibt auch in der Zukunft so.
mit frdl. Grüßen
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