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Gesamtbewertung1.0
08.10.2019 | 17:53 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Leistungskürzungen werden nicht ausreichend begründet. Durchgeführte ärztliche Behandlungen nach der GOÄ werden als nicht notwendig abqualifiziert und nicht erstattet. Einzelne Leistungen häufig erst nach Stellungnahme der Ärzte/ Abrechnungstelle erstattet.
Leistungskürzungen werden nicht ausreichend begründet. Durchgeführte ärztliche Behandlungen nach der GOÄ werden als nicht notwendig abqualifiziert und nicht erstattet. Einzelne Leistungen häufig erst nach Stellungnahme der Ärzte/ Abrechnungstelle erstattet.
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Nein