| 15.10.2019 | 15:44 Uhr VerifiziertMit dem Online-Dienst bekomme ich eine schnelle und faire Erstattung.
Ich hätte gerne meinen Versicherungsschutz für mich und meine Frau auf weitere Wahlleistungen erweitert, aber das haben Sie abgelehnt. Das gibt einen moderaten Punktabzug. Ihre Informationen - vor ganz langer Zeit - zu den Wahlleistungen und der stationären 2-Zimmer-Unterbringung waren suboptimal, weil mir die Konsequenzen nicht deutlich wurden. Regelrecht überrascht wurde ich davon, dass diagnostisch und therapeutisch notwendige Untersuchungen, besonders Laborleistungen, im Zusammenhang mit der "Chefarztbehandlung" ebenfalls als Wahlleistungen ohne Beihilfeanspruch betrachtet werden. Das ist für sich betrachtet unlogisch, weil ich als Patient nicht zwischen Krankenhaus- und Wahlleistungen stufen kann. Deshalb ist es auch wenig zufriedenstellend, dass Sie die Aufstockung verweigert haben. Mit dem Online-Dienst bekomme ich eine schnelle und faire Erstattung.
Ich hätte gerne meinen Versicherungsschutz für mich und meine Frau auf weitere Wahlleistungen erweitert, aber das haben Sie abgelehnt. Das gibt einen moderaten Punktabzug. Ihre Informationen - vor ganz langer Zeit - zu den Wahlleistungen und der stationären 2-Zimmer-Unterbringung waren suboptimal, weil mir die Konsequenzen nicht deutlich wurden. Regelrecht überrascht wurde ich davon, dass diagnostisch und therapeutisch notwendige Untersuchungen, besonders Laborleistungen, im Zusammenhang mit der "Chefarztbehandlung" ebenfalls als Wahlleistungen ohne Beihilfeanspruch betrachtet werden. Das ist für sich betrachtet unlogisch, weil ich als Patient nicht zwischen Krankenhaus- und Wahlleistungen stufen kann. Deshalb ist es auch wenig zufriedenstellend, dass Sie die Aufstockung verweigert haben. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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