| 20.10.2019 | 13:52 Uhr VerifiziertBetrifft Leistungsabrechnung vom 15.10.2019.
Kernspintomographie vom 19.09.2019, hier wurde eine Ziffer (***) abgezogen in Höhe von *** € die ich nicht nachvollziehen konnte.
In der Leistungsabrechnung wurde der Ablehnungsgrund mit einem Positionswechsel erklärt, der nach Meinung der AXA nicht nachvollziehbar sei.
Hier wurde in der Tat, während der Kernspinaufnahme eine Verlagerung von der Rückenlage in eine Seitenlage vorgenommen.
Eine Kurze Rücksprache, (Event. per Telefon) hätte dies Transparent gemacht.
Da ich am 24.10.2019 eine Knie OP habe, muss ich als Kunde dieses Missverständnis klären, damit ich das Zahlungsziel der Praxis bis 07.11.2019 einhalten kann.
Ich habe heute die Praxis ebenfalls angeschrieben um den Sachverhalt zu klären
Eine Rücksprache mit dem Kunden, vor einer Leistungskürzung, würde den Versicherten viel Arbeit ersparen.
MfG *** Betrifft Leistungsabrechnung vom 15.10.2019.
Kernspintomographie vom 19.09.2019, hier wurde eine Ziffer (***) abgezogen in Höhe von *** € die ich nicht nachvollziehen konnte.
In der Leistungsabrechnung wurde der Ablehnungsgrund mit einem Positionswechsel erklärt, der nach Meinung der AXA nicht nachvollziehbar sei.
Hier wurde in der Tat, während der Kernspinaufnahme eine Verlagerung von der Rückenlage in eine Seitenlage vorgenommen.
Eine Kurze Rücksprache, (Event. per Telefon) hätte dies Transparent gemacht.
Da ich am 24.10.2019 eine Knie OP habe, muss ich als Kunde dieses Missverständnis klären, damit ich das Zahlungsziel der Praxis bis 07.11.2019 einhalten kann.
Ich habe heute die Praxis ebenfalls angeschrieben um den Sachverhalt zu klären
Eine Rücksprache mit dem Kunden, vor einer Leistungskürzung, würde den Versicherten viel Arbeit ersparen.
MfG *** Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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