Kleinliche Ablehnung von Behandlungen und Medikamenten. Oftmals erst nach wiederholter Vorlage von ärztlichen Stellungnahmen eine Nachbewilligung erhalten. Die Beihilfestelle erkennt in der Regel diese Behandlungen und Medikamente an.
Kleinliche Ablehnung von Behandlungen und Medikamenten. Oftmals erst nach wiederholter Vorlage von ärztlichen Stellungnahmen eine Nachbewilligung erhalten. Die Beihilfestelle erkennt in der Regel diese Behandlungen und Medikamente an.