Bei einigen Medikamenten, die der Arzt für dringend notwendig erachtet, verweigerte die DBV die Zahlung. Erst nach Erstellung eines Attests zahlte sie bei den meisten Medikamenten ihren Anteil.
Bei einigen Medikamenten, die der Arzt für dringend notwendig erachtet, verweigerte die DBV die Zahlung. Erst nach Erstellung eines Attests zahlte sie bei den meisten Medikamenten ihren Anteil.