| 04.04.2020 | 13:20 Uhr VerifiziertImmer häufiger kommt es bei den Leistungsabrechnungen zu s. g. "Ablehnungsbeträgen", für die (unvollständige) Begründungen geliefert werden, die mich als Patientin ratlos und hilflos zurücklassen, da ich keinen Einfluss auf eine korrekte Rechungserstellung habe.
Beispielsweise: "Diese Ziffer darf aber nur für die homoöpathische Erstanamnese berechet werden. Da dies bei Ihnen nicht zutrifft,..."
Die Rechnung habe ich längst bezahlt. Den Arzt bzw. seine Sprechstundenhilfe, denen der abrechnungstechnische Durchblick fehlt, interessiert mein Problem nicht.
Wie kann ich mich gegen eine fehlerhafte Rechung schützen? Immer häufiger kommt es bei den Leistungsabrechnungen zu s. g. "Ablehnungsbeträgen", für die (unvollständige) Begründungen geliefert werden, die mich als Patientin ratlos und hilflos zurücklassen, da ich keinen Einfluss auf eine korrekte Rechungserstellung habe.
Beispielsweise: "Diese Ziffer darf aber nur für die homoöpathische Erstanamnese berechet werden. Da dies bei Ihnen nicht zutrifft,..."
Die Rechnung habe ich längst bezahlt. Den Arzt bzw. seine Sprechstundenhilfe, denen der abrechnungstechnische Durchblick fehlt, interessiert mein Problem nicht.
Wie kann ich mich gegen eine fehlerhafte Rechung schützen? Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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