Ärztlich Verordnete Medikamente werden nicht übernommen, bzw müssen mit Nacherklärungen neu beantragt werden.
Durch eine Darmverlegung wird die Stoma Versorgung nicht zu 100% übernommen, obwohl eine Nachfrage bei der AXA, mit Bestätigung der freien Wahl der Pflegefachkraft, zugesagt wurde.
Ärztlich Verordnete Medikamente werden nicht übernommen, bzw müssen mit Nacherklärungen neu beantragt werden.
Durch eine Darmverlegung wird die Stoma Versorgung nicht zu 100% übernommen, obwohl eine Nachfrage bei der AXA, mit Bestätigung der freien Wahl der Pflegefachkraft, zugesagt wurde.