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Gesamtbewertung1.0
13.03.2020 | 17:06 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Nach dem Urteil des OLG Köln (9 U 138/19) zu Begründungen von Beitragserhöhungen der AXA-Krankenversicherung AG und dem Rechtsstreit über die Unabhängigkeit des AXA-Treuhänders bei Beitragserhöhungen kann ich die AXA-Krankenversicherung nicht weiterempfehlen. Daran ändert auch die sehr schnelle Leistungsbearbeitung vom 27.02.2020 nichts
Nach dem Urteil des OLG Köln (9 U 138/19) zu Begründungen von Beitragserhöhungen der AXA-Krankenversicherung AG und dem Rechtsstreit über die Unabhängigkeit des AXA-Treuhänders bei Beitragserhöhungen kann ich die AXA-Krankenversicherung nicht weiterempfehlen. Daran ändert auch die sehr schnelle Leistungsbearbeitung vom 27.02.2020 nichts
Würde Bank weiterempfehlen
Nein