Die Leistungsabrechnung vom 05.02.2020 hat mich insofern positiv überrascht, da mir über den Tarif *** für meine Sehhilfe noch ein Betrag zugestanden wurde mit dem ich nicht gerechnet hatte. Deshalb bin ich dafür dankbar, dass in der Leistungsabrechnung vom 04.06.2019 (Anmerkung 1) ein Hinweis auf die Möglichkeit einer weiteren Kostenübernahme wegen des Zusatztarifs nach Vorlage des Beihilfebescheids geprüft werden kann.
Im Übrigen ist festzustellen, dass die Leistungsabrechnungen sehr zeitnah bearbeitet werden. Es gibt kein Anlass zur Kritik.
Die Leistungsabrechnung vom 05.02.2020 hat mich insofern positiv überrascht, da mir über den Tarif *** für meine Sehhilfe noch ein Betrag zugestanden wurde mit dem ich nicht gerechnet hatte. Deshalb bin ich dafür dankbar, dass in der Leistungsabrechnung vom 04.06.2019 (Anmerkung 1) ein Hinweis auf die Möglichkeit einer weiteren Kostenübernahme wegen des Zusatztarifs nach Vorlage des Beihilfebescheids geprüft werden kann.
Im Übrigen ist festzustellen, dass die Leistungsabrechnungen sehr zeitnah bearbeitet werden. Es gibt kein Anlass zur Kritik.