Habe eine Krankenversicherung, welche 30% abdeckt. Habe erstmals Belege zur Erstattung eingereicht. Eine Rechnung würde nicht erstattet, weil angeblich das erforderliche Rezept nicht beilag. Unabhängig davon, dass ich alle Unterlagen vollständig eingereicht hatte, dürfte es logisch sein, dass ein Medikament, welches man in der Apotheke nur gegen Rezeptvorlage erhält, als solches auch anerkannt werden sollte.
Habe eine Krankenversicherung, welche 30% abdeckt. Habe erstmals Belege zur Erstattung eingereicht. Eine Rechnung würde nicht erstattet, weil angeblich das erforderliche Rezept nicht beilag. Unabhängig davon, dass ich alle Unterlagen vollständig eingereicht hatte, dürfte es logisch sein, dass ein Medikament, welches man in der Apotheke nur gegen Rezeptvorlage erhält, als solches auch anerkannt werden sollte.