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Gesamtbewertung1.0
29.01.2020 | 15:22 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Wünsche nach Vertragskündigung werden nicht zeitnah bearbeitet. Bei Einschalten des *** Agenten werden zur Schadensbeareitung Vorleistungen verlangt, die später durch die Gutachterfirma als unnötig beschrieben werden. Die Bearbeitung eines Blitzschlags muss nicht deutlich über 12 Monate in Anspruch nehmen.
Wünsche nach Vertragskündigung werden nicht zeitnah bearbeitet. Bei Einschalten des *** Agenten werden zur Schadensbeareitung Vorleistungen verlangt, die später durch die Gutachterfirma als unnötig beschrieben werden. Die Bearbeitung eines Blitzschlags muss nicht deutlich über 12 Monate in Anspruch nehmen.
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