| 18.04.2020 | 14:57 Uhr VerifiziertEs werden immer wieder sehr willkürliche Beschränkungen im Leistungsumfang bei eingereichten Rechnungen gemacht, die medizinisch unsinnig sind, wie z. B. bei der Osteopathie, die den Körper als System sieht, wird die Behandlung eines zwischen erkrankten Gelenken befindlichen Gelenks von der Bezahlung ausgenommen. Dies widerspricht dem Behandlungsansatz der Osteopathie.
Außerdem wird versucht mit Heilmittellisten Preisobergrenzen in der Behandlung z. B. bei Physiotherapie festzulegen und bei der Abrechnung höhere Kosten nicht zu erstatten, was nicht dem Vertrag entspricht. Dies wird erst nach Einspruch des Kunden korrigiert. Es werden immer wieder sehr willkürliche Beschränkungen im Leistungsumfang bei eingereichten Rechnungen gemacht, die medizinisch unsinnig sind, wie z. B. bei der Osteopathie, die den Körper als System sieht, wird die Behandlung eines zwischen erkrankten Gelenken befindlichen Gelenks von der Bezahlung ausgenommen. Dies widerspricht dem Behandlungsansatz der Osteopathie.
Außerdem wird versucht mit Heilmittellisten Preisobergrenzen in der Behandlung z. B. bei Physiotherapie festzulegen und bei der Abrechnung höhere Kosten nicht zu erstatten, was nicht dem Vertrag entspricht. Dies wird erst nach Einspruch des Kunden korrigiert. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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