| 17.04.2020 | 12:01 Uhr VerifiziertDie Bearbeitung der Abrechnungsunterlagen ist von der Handhabe den unterschiedlichen Sachbearbeitern abhängig, die nicht immer gleichbleibend ist, obwohl die Statuten konkret festgelegt sind. Auf Nachfrage liesen sich die unterschiedlichen Ergebnisse meistens klären.
Es stört mich allerdings, dass sich die KK über Behandlungsempfehlungen des behandelnden Arztes hinweg setzt. Im speziellen meine ich z.B., dass obwohl - medizinisch über das Blutbild eindeutig festgestellt und damit notwendig - z.B. verschiedene Mangelerscheinungen durch Vitamin-Präparate auszugleichen sind - nicht bezahlt werden. Das Amtsgericht *** hat hierzu unter AZ *** ein eindeutiges Urteil getroffen. Hier heißt es u.a., dass - wenn das Präparat nicht zum Zwecke der Ernährung ... sondern nach med. Indikation zu Heilzwecken verordnet wurde, die KK die dafür anfallenden Kosten erstatten muss. Das tut die AXA leider - bisher - nicht. Vllt. kann man diesen Standpunkt noch einmal überdenken ? Die Bearbeitung der Abrechnungsunterlagen ist von der Handhabe den unterschiedlichen Sachbearbeitern abhängig, die nicht immer gleichbleibend ist, obwohl die Statuten konkret festgelegt sind. Auf Nachfrage liesen sich die unterschiedlichen Ergebnisse meistens klären.
Es stört mich allerdings, dass sich die KK über Behandlungsempfehlungen des behandelnden Arztes hinweg setzt. Im speziellen meine ich z.B., dass obwohl - medizinisch über das Blutbild eindeutig festgestellt und damit notwendig - z.B. verschiedene Mangelerscheinungen durch Vitamin-Präparate auszugleichen sind - nicht bezahlt werden. Das Amtsgericht *** hat hierzu unter AZ *** ein eindeutiges Urteil getroffen. Hier heißt es u.a., dass - wenn das Präparat nicht zum Zwecke der Ernährung ... sondern nach med. Indikation zu Heilzwecken verordnet wurde, die KK die dafür anfallenden Kosten erstatten muss. Das tut die AXA leider - bisher - nicht. Vllt. kann man diesen Standpunkt noch einmal überdenken ? Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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