Weil die Schadensabwicklung weit unter dem entstandenen Schaden liegt und liegen wird. Der angegebene Schaden ist Existenzgefährdend und die Abwicklung entspricht nicht dem Ausmaß des Schadens der eingereicht wurde. Desweiteren wurde jegliche weitere Regulierung des Schadens von vorneherein angelehnt mit der Aussage das die von der Regierung ausgerufene Pandemie kein Schadensfall im Sinne einer Betriebsschließung sei.
Weil die Schadensabwicklung weit unter dem entstandenen Schaden liegt und liegen wird. Der angegebene Schaden ist Existenzgefährdend und die Abwicklung entspricht nicht dem Ausmaß des Schadens der eingereicht wurde. Desweiteren wurde jegliche weitere Regulierung des Schadens von vorneherein angelehnt mit der Aussage das die von der Regierung ausgerufene Pandemie kein Schadensfall im Sinne einer Betriebsschließung sei.