| 22.05.2020 | 07:56 Uhr VerifiziertSpeziell bei Abrechnungen für Leistungen im Bereich Kieferorthopädie und Zahnarztbehandlung in Verbindung mit einem Dentallabor gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Vom Behandler aufgestellte Leistungen werden von AXA nicht erstattet. Nur nach zähen Verhandlung wird zumindest ein Teil der zuvor beanstandeten Leistungen übernommen. Konkrete Belege für die Ablehnung werden nicht genannt, nur pauschal. Erst wenn die Gegenseite, z.B. *** Gerichtsurteile zitiert und diese von einem selbst unter rechtlichen Bedingungen betrachtet und dann gegenüber der Gegenseite argumentiert, wird auf die Forderungen eventuell verzichtet. Seitens der AXA ist mir dabei zu keinem Zeitpunkt geholfen worden. Als die DBV noch nicht zur AXA gehörte, war die Unterstützung umfangreicher. Speziell bei Abrechnungen für Leistungen im Bereich Kieferorthopädie und Zahnarztbehandlung in Verbindung mit einem Dentallabor gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Vom Behandler aufgestellte Leistungen werden von AXA nicht erstattet. Nur nach zähen Verhandlung wird zumindest ein Teil der zuvor beanstandeten Leistungen übernommen. Konkrete Belege für die Ablehnung werden nicht genannt, nur pauschal. Erst wenn die Gegenseite, z.B. *** Gerichtsurteile zitiert und diese von einem selbst unter rechtlichen Bedingungen betrachtet und dann gegenüber der Gegenseite argumentiert, wird auf die Forderungen eventuell verzichtet. Seitens der AXA ist mir dabei zu keinem Zeitpunkt geholfen worden. Als die DBV noch nicht zur AXA gehörte, war die Unterstützung umfangreicher. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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