Missverständlicherweise ist die Apothekenabrechnung fehlerhaft.
Eine frühere Gutschrift der Apotheke aus einem rezeptfreien Einkauf wurden auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Die DBV hat nur den Betrag abzüglich Gutschrift erstattet.
Missverständlicherweise ist die Apothekenabrechnung fehlerhaft.
Eine frühere Gutschrift der Apotheke aus einem rezeptfreien Einkauf wurden auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Die DBV hat nur den Betrag abzüglich Gutschrift erstattet.